FAQ
Beim Reisen muss an viele Sachen gedacht werden. Um Ihnen dabei eine Hilfe zu geben, haben wir eine Liste zusammengestellt mit den am meisten gestellten Fragen (FAQ's).
- PostFinance
- TWINT: Bitte beachten Sie, dass nach Eingang Ihrer Zahlung keine Empfangsbestätigung von der MTCH AG zugestellt wird. Im Falle einer Rückerstattung, wird Ihnen der gesamte Betrag auf Ihr TWINT Konto retourniert.
- Visacard, Mastercard, American Express: Bitte beachten Sie, dass der Gesamtbetrag bei Abschluss der Buchung auf Ihrer Kreditkarte belastet wird. Aus Sicherheitsgründen werden die Kreditkartendetails nicht gespeichert. Sie müssen deshalb nochmal Ihre Kreditkartendetails angeben, wenn Sie im Nachhinein Leistungen zu Ihrer Reservierung dazu buchen.
- Barzahlung
- Rechnung
Unser Versicherungspartner ERV bietet verschiedene Reiseversicherungen, sowie auch Gästeversicherungen an. Gerne beraten wir Sie.
Wir empfehlen, vorgängig zu klären, ob die Ursache für Ihre Umbuchung resp. Annulierung versichert ist. Umbuchungen resp. Annullierungen werden ausschliesslich schriftlich per E-Mail resp. per Post akzeptiert und schriftlich durch uns bestätigt. Bitte reichen Sie unsere Bestätigung zusammen mit weiteren erforderlichen Dokumenten (z.B. Ihrem ärztichen Attest) bei Ihrer Versicherung ein.
Alle Reiseteilnehmenden sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland benötigten Dokumente selbst verantwortlich.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Gültigkeit Ihres Reisepasses oder Ihrer ID sowie eine allfällige Visumspflicht und Gesundheitsbestimmungen (z.B. COVID-19, Gelbfieber) rechtzeitig zu prüfen.
Schweizer Bürger können sich beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA über die Reisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. Bürger anderer Nationen erkundigen sich bitte bei der Botschaft bzw. Konsulat des jeweiligen Reiselandes.
Für Folgen, die sich aus einer verweigerten Einreise auf Grund unzulänglicher Einreisedokumente ergeben, kann MTCH AG nicht haftbar gemacht werden.
Ihre Angaben werden in die Reservierungssysteme der Flug- und Hotelgesellschaften übernommen. Bei Abweichungen kann ein reibungsloser Ablauf beim Flug und bei der Einreise sowie beim Bezug von Hotelzimmern nicht gewährleistet werden. Achten Sie deshalb unbedingt schon bei der Buchung auf die korrekte Eingabe ihrer Daten! Nachträgliche Korrekturen sind mit teilweise erheblichen Kosten verbunden. Viele Fluggesellschaften akzeptieren keine Namensänderungen und verlangen eine Neuausstellung der Flugtickets, was zu Spesen (bis zu 100%) führen kann. Allfällige Spesen gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten.
Aus organisatorischen Gründen (seitens der Fluggesellschaft, des Flughafens, etc.) kann es zu Änderungen für in der Zukunft liegende Flugtage und Strecken kommen.
Daher bleiben Änderungen der Transportzeiten ausdrücklich vorbehalten. Bei Flugplanänderungen vor Abreisen werden Sie schriftlich oder telefonisch informiert. Flugzeitenänderungen rechtfertigen übrigens keine kostenlose Annullierung.
Grundsätzlich kann es auch zu Flugplanänderungen für den Rückflug in die Schweiz kommen. Weil ein Kontakt mit unseren Gästen am Ferienziel nicht immer gewährleistet ist, weisen wir Sie auf Ihre Verantwortung hin, sich rechtzeitig vor der Heimreise bei der Reiseleitung, am Flughafen resp. bei der Fluggesellschaft über mögliche Änderungen zu informieren.
Wenn Sie Beschädigungen an Ihrem Gepäck feststellen oder Ihr Gepäck nicht am Bestimmungsort eingetroffen ist, wenden Sie sich bitte vor Ort direkt an die transportierende Fluggesellschaft. Ohne unmittelbare Schadensmeldung lehnen Fluggesellschaften allfällige Entschädigungen ab.
Ihre Bordkarte erhalten sie beim Online Check-in oder am Check-in-Schalter des Flughafens.
Bitte prüfen Sie die Empfehlungen Ihres Abflughafens:
Als Richtwert können Sie für Europaflüge von mind. 2 Stunden vor Abflug, bei Interkontinentalflügen von 3 Stunden vor Abflug ausgehen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch, dass z.B. am Flughafen Zürich der Check-in-Betrieb frühestens um 04:00 Uhr startet und spätestens um 22:00 Uhr endet.
Airportparking Zürich
Parkservice am Flughafen Zürich - günstig und bequem.
Fahren Sie bequem mit Ihrem Wagen an den Flughafen Zürich immer Richtung "Rental Car Return / Parkhaus P3". Parken Sie im Geschoss 5 und begeben sich zum Airportparking-Schalter. Ihr Wagen wird während Ihrem Aufenthalt auf unserem Parkplatz in unmittelbarer Flughafennähe abgestellt. Bei Ihrer Rückkehr holen Sie den Schlüssel an unserem Schalter ab. Ihr Wagen steht auf unseren Parkplätzen im Parkhaus bereit, so dass Sie nur noch das Gepäck einladen müssen und entspannt nach Hause fahren können.
Flughafen Genf
Genf Parkingmöglichkeiten
Flughafen Basel
Basel Parkingmöglichkeiten
Die Notfallnummer finden Sie auf Ihren Reiseinformationen unter „Dringende Notfälle“.